
Datenschutzerklärung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma KJM Wärmetechnik,
Inhaber: Sascha Karitnigg für Kaufverträge
Stand: Mai 2022
I. Allgemeines und Begriffsbestimmungen
1. Nachfolgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das
zwischen der Firma KJM Wärmetechnik, Inhaber: Sascha Karitnigg,
Cecil-Taylor-Ring 12-18 (Halle54), 68309 Mannheim, Tel: 0621-40
54 70 90, Mail: info@kjm-waermetechnik.de (nachfolgend
„Verkäufer“ genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend
„Käufer“ genannt) begründete Vertragsverhältnis für alle vom
Verkäufer durchzuführenden Verkäufe. Etwaige individuelle
Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des
Käufers werden nicht anerkannt. Sie finden auch dann keine
Anwendung, wenn der Verkäufer der Geltung nicht ausdrücklich
widersprochen hat.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für vom
Verkäufer auszuführende Arbeiten / Aufträge (wie zum Beispiel
Installation, Wartung, Montage, Instandsetzung, Reparatur). Für
alle vom Verkäufer auszuführenden Arbeiten / Aufträge gelten die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers für
Werkverträge mit Unternehmern (gewerbliche Auftraggeber) oder
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers für
Verträge mit Verbrauchern (private Auftraggeber). Diese sind
online unter https://www.kjm-waermetechnik.de abrufbar.
3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine
rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines
Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder
selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
4. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu
einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§
13 BGB).
II. Angebote und Unterlagen
1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Angebote des Verkäufers
für die Zeit von 3 Wochen nach Abgabe bindend.
2. Der Verkäufer gibt grundsätzlich keine Beschaffenheits- oder
Haltbarkeitsgarantie für Waren sowie für Angaben,
Beschreibungen oder Zeichnungen in Preislisten, Katalogen oder
Drucksachen ab. Sofern der Käufer kein Verbraucher ist, sind nur
ausdrücklich getroffene Vereinbarungen über eine bestimmte
Beschaffenheit oder eine bestimmte Haltbarkeit des
Kaufgegenstandes als eine Garantie zu werten.
3. Kostenvoranschläge, Berechnungen, Zeichnungen oder andere
Unterlagen sowie Warenproben und Modelle dürfen ohne
Zustimmung des Verkäufers dritten Personen nicht zugänglich
gemacht werden und sind bei Nichtabschluss des Kaufvertrages
unverzüglich an den Verkäufer zurückzugeben. Eventuell erstellte
Vervielfältigungen sind in diesem Fall zu vernichten.
III. Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
1. Alle Preise gelten ab Verkaufsniederlassung inklusive
Mehrwertsteuer zzgl. Verpackung und Fracht/Porto bzw. ab Lager
frei Verladen. Erfolgt der Verkauf nach Listenpreisen, so gelten die
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreise.
Montage, Inbetriebnahme, Einregelung oder ähnliche Leistungen
werden auf Wunsch ausgeführt und die Kosten für diese
Leistungen gesondert in Rechnung gestellt. Hierfür gelten die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers für
Werkverträge mit Unternehmern (gewerbliche Auftraggeber) oder
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers für
Verträge mit Verbrauchern (private Auftraggeber). Diese sind
online unter https://www.kjm-waermetechnik.de abrufbar.
2. Eine Mehrwertsteuererhöhung wird im kaufmännischen Verkehr
sofort, im nicht kaufmännischen Verkehr dann an den Käufer
weiterberechnet, wenn die Ware nach dem Ablauf von vier
Monaten nach Vertragsschluss geliefert wird.
3. Nach Lieferung oder Bereitstellung der Ware sind Rechnungen,
soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort fällig und zahlbar. Alle
Zahlungen sind aufs äußerste zu beschleunigen und vom Käufer
ohne jeden Abzug (Skonto, Rabatt), spätestens binnen 14 Tagen
nach Rechnungserhalt, an den Verkäufer zu leisten. Nach Ablauf
der 14- Tagesfrist befindet sich der Käufer in Verzug, soweit kein
Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB vorliegt.
4. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen;
die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des
Zahlungspflichtigen.
5. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenforderungen aufrechnen, es sei denn, es
handelt sich um eine Gegenforderung auf Zahlung von
Mangelbeseitigungskosten aus demselben Kaufvertrag.
IV. Lieferung und Gefahrübergang
1. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Einhaltung etwaiger
Verpflichtungen des Käufers, insbesondere vereinbarte
Teilzahlungsverpflichtungen, voraus.
2. Für Lieferverzögerungen in Folge von höherer Gewalt oder
anderen unabwendbaren, vom Verkäufer nicht zu vertretenden
Umständen, wie z. B. Arbeitskämpfe und Unterbrechungen in der
Lieferkette, übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Die
Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum der Behinderung.
Der Käufer, der Verbraucher ist, hat auch innerhalb verlängerter
Lieferfristen das Recht zum Rücktritt gemäß der gesetzlichen
Regelung (§§ 437 Nr. 2, 440 BGB), insbesondere weil der
ursprüngliche Liefertermin nicht eingehalten werden konnte.
3. Für den Eintritt eines Lieferverzuges ist eine Mahnung durch den
Käufer erforderlich.
4. Wird der Verkäufer selbst nicht beliefert, obwohl er bei
zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen
aufgegeben hat, wird er von seiner Leistungspflicht frei und kann
vom Vertrag zurücktreten. Er ist verpflichtet, den Besteller über
die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten
und wird jede schon erbrachte Gegenleistung des Käufers
unverzüglich erstatten.
5. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
6. Lieferungen erfolgen ab Niederlassung des Verkäufers auf Kosten
und Gefahr des Käufers. Wird auf Verlangen des Käufers, der kein
Verbraucher ist, der Kaufgegenstand nach einem anderen Ort als
dem Erfüllungsort versendet, geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit Auslieferung
an den Spediteur, den Frachtführer oder an eine sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf
den Käufer über.
7. Ist Lieferung frei Anlieferungsort vereinbart, so obliegt das
Abladen dem Verkäufer. Bei Lieferung an den Anlieferungsort
werden für Lastwagen und Anhänger/Lastzug befahrbare
Anfuhrwege vorausgesetzt. Verlässt das Lieferfahrzeug auf
Weisung des Käufers den befahrbaren Anfuhrweg, so haftet der
Käufer für die hierdurch auftretenden Schäden. Die Anlieferzeit ist
zu vereinbaren. Vom Käufer verschuldete Wartezeiten/Standzeiten
werden berechnet.
8. Bei Lieferung geht die Gefahr bezüglich des Kaufgegenstandes mit
Ukbergabe, bei Lieferung mit Montage bei Fertigstellung der
Montage durch Abnahme der Montageleistung über.
9. Gerät der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes in
Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über.
V. Eigentumsvorbehalte
1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht
an den Kaufgegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen
aus dem Vertrag vor.
2. Ist der Käufer kein Verbraucher, so gelten ergänzend die folgenden
Absätze a. bis e.:
a. Veräußert der Käufer den Kaufgegenstand weiter, so hat er seinem
Abnehmer den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers offenzulegen.
Ferner darf der Käufer mit seinem Abnehmer kein
Abtretungsverbot vereinbaren. Die unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Waren dürfen vom Käufer vor vollständiger Bezahlung
der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur
Sicherheit übertragen werden. Werden die Rechte des Verkäufers
beeinträchtigt, z. B. durch Pfändung, muss der Käufer dies ihm
sofort schriftlich anzeigen.
b. Soweit die Kaufgegenstände wesentliche Bestandteile eines
Gebäudes oder Grundstückes des Käufers geworden sind,
verpflichtet sich der Käufer bei Nichteinhaltung der vereinbarten
Zahlungstermine und ohne Vorliegen eigener
Leistungsverweigerungsrechte, dem Verkäufer die Demontage der
Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des
Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das
Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die
Demontage und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Der
Käufer tritt dem Verkäufer auch die Forderungen zur Sicherung
der Forderungen des Verkäufers gegen ihn ab, die durch eine
Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen
Dritten erwachsen.
c. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung,
Vermischung oder Verbindung der Waren des Verkäufers
entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei der
Verkäufer als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung,
Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren
Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum
im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten
oder verbundenen Waren. Im Ukbrigen gilt für das entstehende
Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferte Ware.
d. Die aus einem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses
entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt
insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils des
Verkäufers zur Sicherheit an den Verkäufer ab. Der Verkäufer
nimmt die Abtretung an.
e. Ukbersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die
Forderungen des Verkäufers um mehr als 10 %, wird der
Verkäufer auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach Wahl des
Verkäufers freigeben.
VI. Mängelrechte
1. Der Verkäufer haftet grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer
bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442
BGB). Gegenüber einem Käufer, der kein Verbraucher ist, gilt
weiterhin folgendes: Die Mängelansprüche des Käufers setzen
voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und
Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei
Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen
Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in
jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich
bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren
Zeitpunkt ein Mangel, so ist dem Verkäufer hiervon unverzüglich
schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche
Mängel innerhalb von 14 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der
Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen
Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer
die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist
die Haftung des Verkäufers für den nicht bzw. nicht rechtzeitig
oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den
gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
2. Systemimmanente geringe Farbabweichungen (z. B.
herstellungsbedingt bei Keramikfliesen) und geringe
Farbabweichungen, die auf die Verwendung oder die
Zusammenstellung unterschiedlicher Materialien zurückzuführen
sind, gelten als vertragsgemäß.
3. Gegenüber einem Käufer, der kein Verbraucher ist, ist die Haftung
für Sachmängel, die den Wert oder die Ge- brauchstauglichkeit
nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
4. Soweit der Käufer, der nicht Verbraucher ist, wegen des
Kaufgegenstandes einen Mängelanspruch seines Abnehmers
erfüllen muss, hat er im Falle des Lieferantenregresses der §§
445a, 445b, 445c und 478 BGB den Verkäufer unverzüglich in
Kenntnis zu setzen und nach Möglichkeit im Fall der
Mängelbeseitigung die kostenmäßig günstigste Art zu wählen.
5. Für einen Käufer, der kein Verbraucher ist, erfolgt der Verkauf von
gebrauchten Sachen unter Ausschluss der Mängelhaftung.
6. Durch die Aushändigung von Garantieunterlagen eines Herstellers
wird keine rechtliche oder tatsächliche Einstandspflicht des
Verkäufers begründet. Aussagen des Herstellers zur Beschaffenheit
und/oder Haltbarkeit seines/seiner Produkte/-s in seiner
Garantieerklärung sowie die vom Hersteller im Garantiefall
beschriebenen Leistungen werden nicht zum Bestandteil des
Kaufvertrages bzw. als (stillschweigende)
Beschaffenheitsvereinbarung in den Kaufvertrag aufgenommen.
VII. Haftung auf Schadensersatz
Auf Schadensersatz haftet der Verkäufer – gleich aus welchem
Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung nur
a. im Falle von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
durch ihn selbst, seinen gesetzlichen Vertreter oder seinen
Erfüllungsgehilfen, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit auch im Falle von fahrlässiger Pflichtverletzung;
b. bei Vorliegen von Mängeln, die der Verkäufer arglistig
verschwiegen hat;
c. im Falle der Ukbernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der
Kaufsache;
d. im Falle der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
e. für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten; im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist der
Schadensersatz des Käufers jedoch auf den Ersatz des
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt,
soweit nicht wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit gehaftet wird.
VIII. Datenschutz
Hinweise zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Käufers
sind den nachfolgenden Datenschutzhinweisen zu entnehmen. Darüber
hinausgehende Informationen zum Datenschutz sind online unter
https://www.kjm-waermetechnik.de abrufbar.
IX. Verjährung
1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB verjähren Ansprüche des
Käufers, der kein Verbraucher ist, in einem Jahr.
2. Handelt es sich bei der Kaufsache gem. Nr. 1 jedoch um ein
Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen
Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und
dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, bleibt es bei der
gesetzlichen Verjährungsfrist von 5 Jahren (§ 438 Abs. 1 Nr. 2
BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche
Sonderregelungen zur Verjährung (insbesondere §§ 438 Abs. 1 Nr.
1, Abs. 3, 444, 445b BGB).
3. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch
für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche
des Käufers, die auf einem Mangel der Kaufsache beruhen, es sei
denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung
würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.
Schadensersatzansprüche des Käufers gem. VII. a. bis d. verjähren
jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.
X. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Verhandlungssprache ist deutsch.
2. Ist der Käufer Kaufmann iSd Handelsgesetzbuch, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich Wechselund
Scheckforderungen sowie für deliktsrechtliche Ansprüche der
Sitz der gewerblichen Niederlassung des Verkäufers.
Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer iSv § 14 BGB
ist.
Datenschutzhinweise der KJM Wärmetechnik, Inhaber: Sascha
Karitnigg
1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung
Verantwortlichen
Diese Datenschutz-Information gilt für die Datenverarbeitung durch:
Sascha Karitnigg, Inhaber der Firma KJM Wärmetechnik, Cecil-Taylor-
Ring 12-18 (Halle54), 68309 Mannheim
E-Mail: info@kjm-waermetechnik.de, Webseite: www.kjmwaermetechnik.
de
2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art
und Zweck und deren Verwendung
Wenn Sie mich beauftragen, erhebe ich folgende Informationen:
• Anrede, Vorname, Nachname,
• eine gültige E-Mail-Adresse,
• Anschrift,
• Telefonnummer und Telefaxnummer
• Handelsregistergericht und HR-Nummer
• Umsatzsteueridentifikationsnummer
• IBAN
• BIC
• Bank
• Informationen, die für die Abwicklung und Durchführung
Ihres Vertrags/Auftrags notwendig sind
Die Erhebung dieser Daten erfolgt,
• um Sie als meinen Kunden identifizieren zu können;
• zur Vertrags- / Auftragsabwicklung
• um Sie angemessen beraten zu können;
• zur Korrespondenz mit Ihnen;
• zu Abrechnungszwecken;
• zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Haftungsansprüchen
sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie;
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6
Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene
Bearbeitung des Vertrags- / Auftrags, insbesondere für die beidseitige
Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis erforderlich.
Die für die Vertrags- / Auftragsabwicklung von mir erhobenen
personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen
Aufbewahrungspflicht ( in der Regel 6 Jahre nach Ablauf des
Kalenderjahres, in dem der Vertrags / Auftrag beendet wurde)
gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass ich nach Artikel 6
Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen
Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder
AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet bin oder Sie in eine
darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO
eingewilligt haben.
3. Weitergabe von Daten an Dritte
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als
den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt.
Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von
Vertrags- / Auftragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist, werden
Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Das ist
beispielsweise der Fall, wenn ich Ihre personenbezogenen Daten an
eine Bank und einen Paketzusteller zwecks Bezahlung und Zustellung
weitergebe. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten
ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.
4. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht:
• gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung
jederzeit gegenüber mir zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass ich
die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die
Zukunft nicht mehr fortführen werde;
• gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von mir verarbeiteten
personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie
Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der
personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern,
gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die
geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf
Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder
Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft
ihrer Daten, sofern diese nicht bei mir erhoben wurden, sowie über
das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu
deren Einzelheiten verlangen;
• gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger
oder Vervollständigung Ihrer bei mir gespeicherten
personenbezogenen Daten zu verlangen;
• gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei mir gespeicherten
personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die
Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie
Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer
rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses
oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen erforderlich ist;
• gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der
Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig
ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und ich die Daten nicht mehr
benötige, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder
Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß
Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt
haben;
• gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie mir
bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und
maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an
einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
• gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu
beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die
Aufsichtsbehörde meines Geschäftssitzes wenden.
5. Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten
Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden,
haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür
Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt
eine E-Mail an info@kjm-waermetechnik.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma KJM Wärmetechnik,
Inhaber: Sascha Karitnigg für Werkverträge mit Unternehmern
(gewerbliche Auftraggeber)
Stand: Juni 2022
I. Allgemeines und Begriffsbestimmungen
1. Nachfolgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das
zwischen der Firma KJM Wärmetechnik, Inhaber: Sascha Karitnigg,
Cecil-Taylor-Ring 12-18 (Halle54), 68309 Mannheim, Tel: 0621-40
54 70 90, Mail: info@kjm-waermetechnik.de (nachfolgend
„Auftragnehmer“ genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend
„Auftraggeber“ genannt) begründete Vertragsverhältnis für alle
vom Auftragnehmer auszuführenden Aufträge. Etwaige
individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von
diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende
Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Sie
finden auch dann keine Anwendung, wenn der Auftragnehmer der
Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat.
2. Alle Vertragsabreden sollen aus Beweisgründen schriftlich oder in
elektronischer Form (§ 126 a BGB) erfolgen.
3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für den
Verkauf von Gegenständen, die Bestandteil des auszuführenden
Auftrags sind. Für alle anderen vom Auftragnehmer
durchzuführenden Verkäufe, d.h. ein von einem Auftrag /
Werkvertrag unabhängiger Verkauf von Gegenständen, gelten die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers für
Kaufverträge. Diese sind online unter https://www.kjmwaermetechnik.
de abrufbar.
4. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine
rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines
Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder
selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
5. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu
einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§
13 BGB).
II. Angebote und Unterlagen
1. Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich freibleibend.
Soweit ein Angebot des Auftragnehmers in der in Ziff. I Nr. 2
genannten Form vorliegt und nichts anderes vereinbart ist, ist das
Angebot für die Zeit von 15 Kalendertagen nach Zugang beim
Auftraggeber bindend. Danach gilt: Sollte sich der
Einkaufspreis/Marktpreis für benötigte Materialien des Angebots
zum Zeitpunkt des Einbaus gegenüber dem Zeitpunkt der
Angebotserstellung um mehr als 5% nachweislich erhöht oder
gesenkt haben, ändert sich der Einheitspreis entsprechend der
Gewichtung des Materialanteils in dieser Position.
2. Gewichts- oder Maßangaben in Angebotsunterlagen des
Auftragnehmers (z. B. in Plänen, Zeichnungen, Abbildungen) sind
nur annähernd gewichts- oder maßgenau, soweit nicht diese
Angaben auf Verlangen des Auftraggebers als verbindlich
bezeichnet werden.
3. Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen,
Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenanschläge oder andere
Unterlagen des Auftragnehmers dürfen ohne Zustimmung des
Auftragnehmers weder vervielfältigt oder geändert noch dritten
Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung
des Auftrags unverzüglich an den Auftragnehmer zurückzugeben.
Eventuell erstellte Vervielfältigungen sind in diesem Fall zu
vernichten.
4. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber
zu beschaffen und dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung
zu stellen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen
dem Auftraggeber auszuhändigen.
III. Preise
1. Für vom Auftraggeber angeordnete Ujber-, Nacht-, Sonn- und
Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen
werden Zuschläge berechnet. Die Berechnung setzt voraus, dass
der Auftragnehmer spätestens im Zeitpunkt der Beauftragung oder
des Beginns der entsprechenden Arbeit dem Auftraggeber die
erhöhten Stundensätze mitgeteilt hat.
2. Die Preise des Angebots des Auftragnehmers sind Festpreise für
die Zeit von 15 Kalendertagen nach Zugang des Angebots beim
Auftraggeber. Danach gilt: Sollte sich der
Einkaufspreis/Marktpreis für benötigte Materialien des Angebots
zum Zeitpunkt des Einbaus gegenüber dem Zeitpunkt der
Angebotserstellung um mehr als 5% nachweislich erhöht oder
gesenkt haben, ändert sich der Einheitspreis entsprechend der
Gewichtung des Materialanteils in dieser Position.
3. Eine Mehrwertsteuererhöhung wird im kaufmännischen Verkehr
sofort, im nicht kaufmännischen Verkehr dann an den
Auftraggeber weiterberechnet, wenn die Werkleistung nach dem
Ablauf von vier Monaten nach Vertragsabschluss erbracht wird.
IV. Zahlungsbedingungen und Verzug
1. Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen, soweit nichts
anderes vereinbart ist, sofort fällig und zahlbar. § 650g Abs. 4 BGB
gilt mit der Maßgabe, dass die Schlussrechnung als prüffähig gilt,
wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang
begründete Einwendungen gegen die Prüffähigkeit erhebt. Alle
Zahlungen sind auf das Ajußerste zu beschleunigen und vom
Auftraggeber ohne jeden Abzug (Skonto, Rabatt) nach Abnahme
und Rechnungserhalt, spätestens binnen 14 Tagen nach
Rechnungserhalt, an den Auftragnehmer zu leisten. Nach Ablauf
der 14-Tages-Frist befindet sich der Auftraggeber in Verzug, soweit
auch die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
2. Wechsel und Schecks werden nur an Zahlungs statt angenommen;
die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des
Zahlungspflichtigen.
3. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
V. Ausführung
1. Sind Ausführungsfristen nicht vereinbart, so ist mit den Arbeiten
unverzüglich nach Auftragsbestätigung, spätestens jedoch 12
Werktage nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen,
sofern der Auftraggeber die gemäß II. Ziffer 4 erforderlichen
Genehmigungen beigebracht hat, ein ungehinderter
Montagebeginn und soweit erforderlich, eine kostenlose
Bereitstellung eines Strom-, Gas-, Wasseranschlusses gewährleistet
ist, sowie eine möglicherweise vereinbarte Anzahlung beim
Auftragnehmer eingegangen ist.
2. Sind Schneid-, Schweiß-, Auftau- und/oder Lötarbeiten und
dergleichen vorgesehen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den
Auftragnehmer vor Beginn seiner Arbeiten auf etwaige mit den
Arbeiten verbundene, dem Auftraggeber bekannte Gefahren (z.B.
Feuergefährlichkeit in Räumen, Lagerung wertvoller Güter in
angrenzenden Räumen, feuergefährdete Bau- und sonstige
Materialien, Gefahr für Leib und Leben von Personen, usw.)
hinzuweisen.
VI. Abnahme und Gefahrübergang
1. Der Auftragnehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme der
Werkleistung.
2. Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so geht die
Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über. Ein Gefahrübergang liegt
auch vor, wenn die Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu
vertreten hat, unterbrochen wird und der Auftragnehmer die bis
dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich in die Obhut des
Auftraggebers übergeben hat.
3. Die Werkleistung ist nach Fertigstellung abzunehmen, auch wenn
die endgültige Einregulierung noch nicht erfolgt ist. Dies gilt
insbesondere nach probeweiser Inbetriebsetzung und für den Fall
der vorzeitigen Inbetriebnahme (Baustellenheizung). Wegen
unwesentlicher Mängel kann der Auftraggeber die Abnahme nicht
verweigern.
VII. Versuchte Instandsetzung
Wird der Auftragnehmer mit der Instandsetzung eines bestehenden
Objektes beauftragt (Reparaturauftrag) und kann der Fehler nicht
behoben oder das Objekt nicht instand gesetzt werden, weil
a) der Auftraggeber den Zugang zum Objekt zum vereinbarten
Termin schuldhaft nicht gewährt, oder
b) der Fehler/Mangel trotz Einhaltung der allgemein anerkannten
Regeln der Technik nicht gefunden oder nach Rücksprache mit
dem Auftraggeber nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden
kann,
ist der Auftraggeber verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen des
Auftragnehmers zu erstatten, sofern nicht die Undurchführbarkeit der
Reparatur in den Verantwortungs- und Risikobereich des
Auftragnehmers (z. B. Ersatzteile können nicht mehr beschafft werden)
fällt.
VIII. Mängelrechte
1. Von der Mängelbeseitigungspflicht sind Schadensfälle
ausgeschlossen, die nach Abnahme durch falsche Bedienung oder
gewaltsame Einwirkung des Auftraggebers oder Dritter, durch
unvermeidbare chemische oder elektrische Einflüsse, sowie durch
normale/n Abnutzung/Verschleiß (z. B. von Dichtungen)
entstanden sind.
2. Systemimmanente geringe Farbabweichungen (z. B.
herstellungsbedingt bei Keramikfliesen) und geringe
Farbabweichungen, die auf die Verwendung oder die
Zusammenstellung unterschiedlicher Materialien zurückzuführen
sind, gelten als vertragsgemäß.
3. Der Auftragnehmer muss im Rahmen seiner werkvertraglichen
Mängelbeseitigungspflicht (Nacherfüllungspflicht) nur die zum
Abnahmezeitpunkt vorhandenen/angelegten Mängel beseitigen,
die ursächlich auf dem Inhalt des Werkvertrages (z. B. Reparatur-,
Ausbesserungs-, Instandhaltungsauftrag) beruhen, nicht jedoch
Mängel am Objekt des Auftraggebers, deren Ursache nicht auf den
Inhalt des Werkvertrages zurückzuführen sind.
IX. Haftung auf Schadensersatz
Auf Schadensersatz haftet der Auftragnehmer – gleich aus welchem
Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung nur
a) im Falle von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
durch ihn selbst, seinen gesetzlichen Vertreter oder seinen
Erfüllungsgehilfen, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit auch im Falle von fahrlässiger Pflichtverletzung;
b) bei Vorliegen von Mängeln, die der Auftragnehmer arglistig
verschwiegen hat;
c) im Falle der Ujbernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des
Werkes;
d) im Falle der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
e) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten; im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist der
Schadensersatz des Auftraggebers jedoch auf den Ersatz des
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt,
soweit nicht wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit gehaftet wird.
X. Verjährung
1. Abweichend von § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB verjähren
Mängelansprüche des Auftraggebers in einem Jahr ab Abnahme
der Werkleistung.
2. In den Fällen des § 634a Abs. 1 Nr. 2 (Arbeiten an einem Bauwerk)
bleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist von 5 Jahren.
3. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche
und außervertragliche Schadensersatzansprüche des
Auftraggebers, die auf einem Mangel des Werkes beruhen, es sei
denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung
würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.
Schadensersatzansprüche des Käufers gem. IX. a. bis d. verjähren
jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.
XI. Eigentumsvorbehalt
1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das
Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang
sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor.
2. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des
Gebäudes oder des Grundstückes des Auftraggebers geworden
sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der
vereinbarten Zahlungstermine und ohne Vorliegen eigener
Leistungsverweigerungsrechte dem Auftragnehmer die Demontage
der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des
Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das
Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen.
3. Die Kosten der Demontage gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4. Werden die vom Auftragnehmer eingebrachten Gegenstände als
wesentliche Bestandteile mit einem Grundstück oder mit einem
anderen Gegenstand verbunden oder verarbeitet, so tritt der
Auftraggeber, falls durch die Verbindung oder Verarbeitung
Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder
sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand in Höhe der
Forderung des Auftragnehmers schon jetzt an den Auftragnehmer
ab.
XII. Datenschutz
Hinweise zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten des
Auftraggebers sind den nachfolgenden Datenschutzhinweisen zu
entnehmen. Darüber hinausgehende Informationen zum Datenschutz
sind online unter https://www.kjm-waermetechnik.de abrufbar.
XIII. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Ort der werkvertraglichen Ausführung oder der
Sitz der gewerblichen Niederlassung des Auftragnehmers, soweit
entweder beide Vertragsparteien Kaufleute sind oder der Auftraggeber
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich
rechtlichen Sondervermögens und der Auftragnehmer Kaufmann ist.
Datenschutzhinweise der KJM Wärmetechnik, Inhaber: Sascha
Karitnigg
Stand: 2022
1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung
Verantwortlichen
Diese Datenschutz-Information gilt für die Datenverarbeitung durch:
Sascha Karitnigg
Inhaber der Firma KJM Wärmetechnik
Cecil-Taylor-Ring 12-18 (Halle54)
68309 Mannheim
E-Mail: info@kjm-waermetechnik.de
Webseite: www.kjm-waermetechnik.de
2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art
und Zweck und deren Verwendung
Wenn Sie mich beauftragen, erhebe ich folgende Informationen:
• Anrede, Vorname, Nachname,
• eine gültige E-Mail-Adresse,
• Anschrift,
• Telefonnummer und Telefaxnummer
• Handelsregistergericht und HR-Nummer
• Umsatzsteueridentifikationsnummer
• IBAN
• BIC
• Bank
• Informationen, die für die Abwicklung und Durchführung
Ihres Vertrags/Auftrags notwendig sind
Die Erhebung dieser Daten erfolgt,
• um Sie als meinen Kunden identifizieren zu können;
• zur Vertrags- / Auftragsabwicklung
• um Sie angemessen beraten zu können;
• zur Korrespondenz mit Ihnen;
• zu Abrechnungszwecken;
• zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Haftungsansprüchen
sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie;
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6
Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene
Bearbeitung des Vertrags- / Auftrags, insbesondere für die beidseitige
Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis erforderlich.
Die für die Vertrags- / Auftragsabwicklung von mir erhobenen
personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen
Aufbewahrungspflicht ( in der Regel 6 Jahre nach Ablauf des
Kalenderjahres, in dem der Vertrags / Auftrag beendet wurde)
gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass ich nach Artikel 6
Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen
Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder
AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet bin oder Sie in eine
darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO
eingewilligt haben.
3. Weitergabe von Daten an Dritte
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als
den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt.
Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von
Vertrags- / Auftragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist, werden
Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Das ist
beispielsweise der Fall, wenn ich Ihre personenbezogenen Daten an
den Kunden- oder Notdienst eines Geräteherstellers weitergebe. Die
weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den
genannten Zwecken verwendet werden.
4. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht:
• gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung
jederzeit gegenüber mir zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass ich
die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die
Zukunft nicht mehr fortführen werde;
• gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von mir verarbeiteten
personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie
Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der
personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern,
gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die
geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf
Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder
Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft
ihrer Daten, sofern diese nicht bei mir erhoben wurden, sowie über
das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu
deren Einzelheiten verlangen;
• gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger
oder Vervollständigung Ihrer bei mir gespeicherten
personenbezogenen Daten zu verlangen;
• gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei mir gespeicherten
personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die
Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie
Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer
rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses
oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen erforderlich ist;
• gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der
Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig
ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und ich die Daten nicht mehr
benötige, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder
Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß
Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt
haben;
• gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie mir
bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und
maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an
einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
• gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu
beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die
Aufsichtsbehörde meines Geschäftssitzes wenden.
5. Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten
Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden,
haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür
Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt
eine E-Mail an info@kjm-waermetechnik.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma KJM Wärmetechnik,
Inhaber: Sascha Karitnigg für Verträge mit Verbrauchern (private
Auftraggeber)
Stand: Juli 2022
I. Allgemeines und Begriffsbestimmungen
1. Nachfolgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das
zwischen der Firma KJM Wärmetechnik, Inhaber: Sascha Karitnigg,
Cecil-Taylor-Ring 12-18 (Halle54), 68309 Mannheim, Tel: 0621-40
54 70 90, Mail: info@kjm-waermetechnik.de (nachfolgend
„Unternehmer“ genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend
„Verbraucher“ genannt) begründete Vertragsverhältnis für alle
vom Unternehmer auszuführenden Aufträge. Etwaige individuelle
Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für den
Verkauf von Gegenständen, die Bestandteil des auszuführenden
Auftrags sind. Für alle anderen vom Unternehmer
durchzuführenden Verkäufe, d.h. ein von einem Auftrag /
Werkvertrag unabhängiger Verkauf von Gegenständen, gelten die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmers für
Kaufverträge. Diese sind online unter https://www.kjmwaermetechnik.
de abrufbar.
3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine
rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines
Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder
selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
4. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu
einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§
13 BGB).
II. Angebote und Unterlagen
Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen,
Kostenanschläge oder andere Unterlagen des Unternehmers dürfen
ohne seine Zustimmung weder vervielfältigt oder geändert noch
dritten Personen zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des
Auftrags hat der Verbraucher die Unterlagen einschließlich Kopien auf
Verlangen des Unternehmers unverzüglich herauszugeben. Bei von ihm
verschuldeter Unmöglichkeit der Herausgabe haftet der Verbraucher
auf Schadensersatz.
III. Preise
1. Für vom Unternehmer angeordnete Uhber-, Nacht-, Sonn- und
Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen
werden Zuschläge berechnet. Die Berechnung setzt voraus, dass
der Unternehmer spätestens im Zeitpunkt der Beauftragung oder
des Beginns der entsprechenden Arbeit dem Verbraucher die
erhöhten Stundensätze mitgeteilt hat.
2. Für den Fall, dass nach Vertragsschluss die vom Auftragnehmer zu
zahlenden Netto-Einkaufspreise für die vertragsgegenständlichen
Materialien (insbesondere Holz, Dämmstoffe, Metalle, xxxx) zum
Zeitpunkt ihrer Lieferung um mehr als ....... % steigen oder fallen
sollten, hat jede der beiden Vertragsparteien das Recht, von der
jeweils anderen den Eintritt in ergänzende Verhandlungen zu
verlangen, mit dem Ziel, durch Vereinbarung eine angemessene
Anpassung der vertraglich vereinbarten Preise für die betroffenen
vertragsgegenständlichen Materialien an die aktuellen Lieferpreise
herbeizuführen.
3. Soweit erforderlich, werden Strom-, Gas-, Wasser- oder
Abwasseranschluss dem Unternehmer unentgeltlich zur Verfügung
gestellt. Die Verbrauchskosten trägt der Unternehmer.
IV. Zahlungsbedingungen und Verzug
1. Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen sofort fällig und
zahlbar. § 650g Abs. 4 BGB bleibt unberührt. Alle Zahlungen sind
auf das Ahußerste zu beschleunigen und vom Verbraucher ohne
jeden Abzug nach Abnahme und spätestens binnen 14 Tagen nach
Rechnungserhalt an den Unternehmer zu leisten. Nach Ablauf der
14-Tages-Frist befindet sich der Verbraucher in Verzug, sofern er
die Nichtzahlung zu vertreten hat.
2. Der Verbraucher kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
V. Abnahme bei Werkvertrag
Die vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung abzunehmen,
auch wenn die Feinjustierung der Anlage noch nicht erfolgt ist. Dies gilt
insbesondere bei vorzeitiger Inbetriebnahme (Baustellenheizung). Im
Uhbrigen gilt § 640 BGB.
VI. Haftung auf Schadensersatz
Auf Schadensersatz haftet der Unternehmer – gleich aus welchem
Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung nur
a) im Falle von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
durch ihn selbst, seinen gesetzlichen Vertreter oder seinen
Erfüllungsgehilfen, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit auch im Falle von fahrlässiger Pflichtverletzung;
b) bei Vorliegen von Mängeln, die der Unternehmer arglistig
verschwiegen hat;
c) im Falle der Uhbernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des
Werkes;
d) im Falle der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
e) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Verpflichtung, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertraut und vertrauen darf); im Falle einfacher
Fahrlässigkeit ist der Schadensersatz des Verbrauchers jedoch auf
den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schadens begrenzt, soweit nicht wegen Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
VII. Mängelrechte – Verjährung
1. Soweit der Hersteller in seinen Produktunterlagen oder in seiner
Werbung Aussagen zu einer besonderen Leistung, Beschaffenheit
oder Haltbarkeit seines Produktes macht (z.B. 10- jährige
Haltbarkeitsgarantie), werden diese Herstelleraussagen nicht zu
einer vereinbarten Beschaffenheit des Werkvertrages.
2. Werkvertragliche Mängelansprüche des Verbrauchers verjähren
gemäß § 634a Abs.1 Nr.2 BGB in fünf Jahren ab Abnahme bei
Arbeiten an einem Bauwerk,
a) im Falle der Neuherstellung oder Erweiterung der
Gebäudesubstanz (Auf-, Anbauarbeiten)
b) oder in Fällen der Einbau-, Umbau-, Erneuerungs- oder
Reparaturarbeiten an einem bereits errichteten Bauwerk, wenn
die Arbeiten bei Neuerrichtung des Gebäudes zu den
Bauwerksarbeiten zählen würden, nach Art und Umfang für
Konstruktion, Bestand, Erhaltung oder Benutzbarkeit des
Gebäudes von wesentlicher Bedeutung sind und die eingebauten
Teile mit dem Gebäude fest verbunden werden.
3. Abweichend von § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB verjähren die
Mängelansprüche des Verbrauchers in einem Jahr ab Abnahme bei
Reparatur-, Ausbesserungs-, Instandhaltungs-, Einbau-,
Erneuerungs- oder Umbauarbeiten an einem bereits errichteten
Bauwerk, wenn die Arbeiten nach Art und Umfang keine
wesentliche Bedeutung für Konstruktion, Bestand, Erhaltung oder
Benutzbarkeit des Gebäudes haben.
4. Von der Mängelbeseitigungspflicht sind Mängel ausgeschlossen,
die nach Abnahme durch schuldhaft fehlerhafte Bedienung oder
gewaltsame Einwirkung des Verbrauchers oder Dritter oder durch
normale/n bestimmungsgemäße/n Abnutzung/Verschleiß (z. B.
bei Dichtungen) entstanden sind.
5. Kommt der Unternehmer einer Aufforderung des Verbrauchers zur
Mängelbeseitigung nach und
a) gewährt der Verbraucher den Zugang zum Objekt zum
vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht oder
b) liegt ein vom Unternehmer zu vertretender Mangel am Werk
objektiv nicht vor und hat der Verbraucher diesbezüglich
schuldhaft gehandelt oder
c) liegt ein vom Unternehmer zu vertretender Mangel am Werk
objektiv nicht vor und ist der Verbraucher durch die
Mangelüberprüfung bereichert,
hat der Verbraucher die Aufwendungen des Unternehmers zu ersetzen.
Mangels Vereinbarung einer Vergütung gelten die ortsüblichen Sätze.
VIII. Versuchte Instandsetzung
Wird der Unternehmer mit der Instandsetzung eines bestehenden
Objektes beauftragt (Reparaturauftrag) und kann das Objekt nicht
instand gesetzt werden, weil
a) der Verbraucher den Zugang zum Objekt zum vereinbarten
Zeitpunkt schuldhaft nicht gewährt oder
b) der Fehler/Mangel trotz Einhaltung der allgemein anerkannten
Regeln der Technik nicht gefunden oder nach Rücksprache mit
dem Verbraucher nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden
kann,
ist der Verbraucher verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen des
Unternehmers zu ersetzen, sofern nicht die Undurchführbarkeit der
Reparatur in den Verantwortungs- oder Risikobereich des
Unternehmers fällt.
IX. Eigentumsvorbehalt
Soweit kein Eigentumsverlust gemäß §§ 946 ff. BGB vorliegt, behält
sich der Unternehmer das Eigentum und das Verfügungsrecht an den
Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem
Vertrag vor.
X. Datenschutz
Hinweise zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten des
Verbrauchers sind den nachfolgenden Datenschutzhinweisen zu
entnehmen. Darüber hinausgehende Informationen zum Datenschutz
sind online unter https://www.kjm-waermetechnik.de abrufbar.
XI. Alternative Streitbeilegung
Der Unternehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.
_______________________________________________________________________________
Datenschutzhinweise der KJM Wärmetechnik, Inhaber: Sascha
Karitnigg Stand: 2022
1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung
Verantwortlichen
Diese Datenschutz-Information gilt für die Datenverarbeitung durch:
Sascha Karitnigg
Inhaber der Firma KJM Wärmetechnik
Cecil-Taylor-Ring 12-18 (Halle54)
68309 Mannheim
E-Mail: info@kjm-waermetechnik.de
Webseite: www.kjm-waermetechnik.de
2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art
und Zweck und deren Verwendung
Wenn Sie mich beauftragen, erhebe ich folgende Informationen:
• Anrede, Vorname, Nachname,
• eine gültige E-Mail-Adresse,
• Anschrift,
• Telefonnummer und Telefaxnummer
• Handelsregistergericht und HR-Nummer
• Umsatzsteueridentifikationsnummer
• IBAN
• BIC
• Bank
• Informationen, die für die Abwicklung und Durchführung
Ihres Vertrags/Auftrags notwendig sind
Die Erhebung dieser Daten erfolgt,
• um Sie als meinen Kunden identifizieren zu können;
• zur Vertrags- / Auftragsabwicklung
• um Sie angemessen beraten zu können;
• zur Korrespondenz mit Ihnen;
• zu Abrechnungszwecken;
• zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Haftungsansprüchen
sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie;
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6
Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene
Bearbeitung des Vertrags- / Auftrags, insbesondere für die beidseitige
Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis erforderlich.
Die für die Vertrags- / Auftragsabwicklung von mir erhobenen
personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen
Aufbewahrungspflicht ( in der Regel 6 Jahre nach Ablauf des
Kalenderjahres, in dem der Vertrags / Auftrag beendet wurde)
gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass ich nach Artikel 6
Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen
Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder
AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet bin oder Sie in eine
darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO
eingewilligt haben.
3. Weitergabe von Daten an Dritte
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als
den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt.
Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von
Vertrags- / Auftragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist, werden
Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Das ist
beispielsweise der Fall, wenn ich Ihre personenbezogenen Daten an
den Kunden- oder Notdienst eines Geräteherstellers weitergebe. Die
weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den
genannten Zwecken verwendet werden.
4. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht:
• gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung
jederzeit gegenüber mir zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass ich
die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die
Zukunft nicht mehr fortführen werde;
• gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von mir verarbeiteten
personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie
Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der
personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern,
gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die
geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf
Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder
Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft
ihrer Daten, sofern diese nicht bei mir erhoben wurden, sowie über
das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu
deren Einzelheiten verlangen;
• gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger
oder Vervollständigung Ihrer bei mir gespeicherten
personenbezogenen Daten zu verlangen;
• gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei mir gespeicherten
personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die
Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie
Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer
rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses
oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen erforderlich ist;
• gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der
Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig
ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und ich die Daten nicht mehr
benötige, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder
Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß
Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt
haben;
• gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie mir
bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und
maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an
einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
• gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu
beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die
Aufsichtsbehörde meines Geschäftssitzes wenden.
5. Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten
Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden,
haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür
Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt
eine E-Mail an info@kjm-waermetechnik.de
